Gartenübernahme

  • Der Vorpächter lässt ein Wertegutachten vom BV- Fachberater (Bezirksverband) erstellen (€ 75,00 zu tragen vom Vorpächter)

  • Der KGV- Vorstand (Kleingartenverein) entscheidet, wer einen freien Garten bekommt. Zu berücksichtigen sind dabei die Warteliste und entsprechende §§ in der KGV-Satzung.

  • Die Gärten haben eine unterschiedliche Größe. Die Fläche beträgt zwischen 308 bis 445 qm.

  • Steht der Neupächter fest, einigt sich der Neupächter mit dem Vorpächter über den Übernahmepreis. Orientierung dazu gibt das Wertegutachten, ggf. kommt noch ein Betrag für die Übernahme von Gartengeräten dazu. Die Ausstattung der Kleingärten und der Lauben unterscheidet sich sehr. Zuletzt betrugen die Beträge zwischen € 350,- und € 3.000,-.

  • Der Neupächter erhält vom KGV- Vorstand (bzw. vom Vorpächter) den Gartenordner für die Gartenlaube mit u.a. folgendem Inhalt:
    – Unterpachtvertrag
    – KGV- Satzung
    – Gartenordnung
    – Protokoll der letzten Begehung
    – Versicherungsunterlagen
    – Übergabeprotokoll
    – individuelle Anträge
    – Bundeskleingartengesetz
    – Hinweise zur Wertermittlung bei Pächterwechsel

  • Die jährlichen Kosten betragen je nach Gartengröße zwischen € 190,64 und € 230,64 (Stand 2021). In der Jahreshauptversammlung werden die Beträge vom Kassenwart vorgestellt und dann darüber abgestimmt.

    Folgende Punkte sind in der jährlichen Rechnung enthalten:
    – Pacht an die Stadt Cuxhaven (je nach Größe)
    – Beitrag an den Landes- und Bundesverband
    – Beitrag an den Bezirksverband Cuxhaven (je nach Größe)
    – Vereinsbeitrag Döse-Nord (je nach Größe)
    – Wassergeld – Vorauszahlung für das laufend Jahr (je nach Größe)
    – allgemeine Umlage
    – Versicherungsbeitrag Feuer- Einbruch- Diebstahl
    – Vereinsrechtsschutz
    – Gartenzeitung für das laufende Jahr
  • Bei der Bewirtschaftung des Gartens ist folgende 1/3- Regelung zu beachten:
    Es müssen 1/3 der Gartenfläche für Ernten zur Verfügung stehen, damit der Kleingarten seine Gemeinnützigkeit behält. Verliert der Kleingarten die Gemeinnützigkeit sind viel höhere Pachtgebühren zu bezahlen.

  • Verpflichtungen des Pächters:
    Im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres finden Gemeinschaftsarbeiten statt. Wenn der Pächter an den Terminen der Gemeinschaftsarbeiten nicht kann, wird der KGV- Vorstand mit dem Pächter Alternativen finden. Die gilt auch bei alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen. Über alles kann geredet werden. Zusätzlich werden von den Mitgliedern im Sommerhalbjahr nach Einsatzplan die Gemeinschaftsflächen gepflegt.

Wir wissen, diese Seite ist mit all den Informationen etwas „starr“. Neben der Bewirtschaftung und dem Ernten soll ein Kleingarten aber auch Freude und Entspannung bringen: So finden im Sommerhalbjahr regelmäßig „Klönschnacks“ statt, wo wir uns ungezwungen Samstags Mittags bei der Vereinslaube treffen. Im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsarbeiten finden An- und Abgrillen statt 🙂